Atemschutz-Guide
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Tabellensammlung

Abdeckungsbereich der Atemanschlüsse
Abdeckungsbereich Atemanschlüsse
a nur der Mund Mundstückgarnitur
b Mund und Nase Viertelmaske, Halbmaske
c Gesicht Vollmaske, Masken-Helm-Kombination
d Kopf Atemschutzhaube, Atemschutzhelm
e Körper Atemschutzanzug
Schutzniveau von Atemschutzgeräten
Geräteart Norm DIN EN Schutzniveau Bemerkungen, Einschränkungen
Filtergeräte
Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit Partikelfilter der Klasse P1 136
142
143
4

Als Atemschutz nicht sinnvoll, da der hohe Filterdurchlass die geringe Maskenleckage aufhebt.

Nicht gegen CMR-Stoffe und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 2 und 3 und Enzyme.

Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit Partikelfilter der Klasse P2 136
142
143
15 Gegen CMR-Stoffe und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme nur nach Gefährdungsbeurteilung.
Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit Partikelfilter der Klasse P3 136
142
143
400  
Halb-/Viertelmaske mit Partikelfilter der Klasse P1, partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 140
143
149
1827
4 Nicht gegen CMR-Stoffe und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 2 und 3 und Enzyme.
Halb-/Viertelmaske mit Partikelfilter der Klasse P2, partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 140
143
149
1827
10 Gegen CMR-Stoffe, radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme nur nach Gefährdungsbeurteilung.
Halb-/Viertelmaske mit Partikelfilter der Klasse P3, partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 140
143
149
1827
30  
Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit Gasfilter  1) 136
14387
142
400  
Halb-/Viertelmaske mit Gasfilter  1) 140
14387
30  
Gasfiltrierende Halbmaske  1) 405 bzw. 1827 30  
Gerät mit Kombinationsfilter Gas- und Partikelfilterteil sind getrennt zu betrachten.
Es gelten die jeweiligen Schutzniveaus des Gas- und Partikelfilterteils.
Filtergeräte mit Gebläse
Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske mit Gebläse und
  • Partikelfilter
  • Gasfilter  2)
  • Kombinationsfilter  2)
12942 Geräte der Klasse TM1 sollten nicht gegen CMR-Stoffe, radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 2 und 3 und Enzyme eingesetzt werden.
TM1 10
TM2 100
TM3 500
Helm/Haube mit Gebläse und
  • Partikelfilter
  • Gasfilter  2)
  • Kombinationsfilter  2)
12941

Atemschutzhelme oder -hauben bieten bei Ausfall oder Leistungsabfall des Gebläses keinen ausreichenden Schutz.

Geräte ohne entsprechende Warneinrichtung und Geräte der Klasse TH1 sollten nicht gegen CMR-Stoffe, akut toxische Stoffe der Kategorie 1 und 2, radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 2 und 3 und Enzyme eingesetzt werden.

TH1 5
TH2 20
TH3 100

Atemschutzanzug mit Gebläse und Filter

12941 Schutz der Atemwege und des gesamten Körpers gegen feste und flüssige Aerosole und Gase.
TH1 10
TH2 50
TH3 500
Isoliergeräte
Druckluft-Schlauchgeräte mit kontinuierlicher Luftzuführung und evtl. Regelventil Klasse A Klasse A: geringe Anforderungen an Festigkeit und Beständigkeit gegen
Beflammung, Haube/Helm max. 1,5 kg
max. Länge des Druckluftschlauchs = 10 m
Druckluft-Schlauchgerät mit Haube oder Helm 14594   Geräte ohne entsprechende Warneinrichtung und Geräte der Klasse 1 sollten nicht gegen CMR-Stoffe, akut toxische Stoffe der Kategorie 1 und 2, radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme eingesetzt werden.
Klasse 1A 5
Klasse 2A 20
Klasse 3A 100
Klasse 4A 500
Druckluft-Schlauchgerät mit Atemschutzanzug 14594 Geräte ohne entsprechende Warneinrichtung und Geräte der Klasse 1 sollten nicht gegen CMR-Stoffe, akut toxische Stoffe der Kategorie 1 und 2, radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme eingesetzt werden.
Klasse 1A 5
Klasse 2A 20
Klasse 3A 100
Klasse 4A mit nicht dicht gegen die Umgebungsatmosphäre abschließendem Atemschutzanzug 500
Klasse 4A mit partikeldicht gegen die Umgebungsatmosphäre abschließendem Atemschutzanzug 1000
Klasse 4A mit gasdicht gegen die Umgebungsatmosphäre abschließendem Atemschutzanzug > 1000  3)
Druckluft-Schlauchgerät mit Halbmaske (DIN EN 140) 14594
Klasse 1A 5
Klasse 2A 20
Klasse 3A 100
Druckluft-Schlauchgerät mit Vollmaske
(DIN EN 136, Klasse 1, 2, 3)
Klasse 4A
14594 1000  
Druckluft-Schlauchgeräte mit kontinuierlicher Luftzuführung und evtl. Regelventil
Klasse B
Klasse B:
höhere Anforderungen an Festigkeit und Beständigkeit gegen Beflammung
Druckluft-Schlauchgerät mit Haube, Helm oder Anzug 14594 Geräte ohne entsprechende Warneinrichtung und Geräte der Klasse 1 sollten nicht gegen CMR-Stoffe, akut toxische Stoffe der Kategorie 1 und 2, radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme eingesetzt werden.
Klasse 1B 5
Klasse 2B 20
Klasse 3B 100
Druckluft-Schlauchgerät mit Strahlerschutzhelm oder -haube
Klasse 4B
14594 500 Speziell für Strahlarbeiten.
Druckluft-Schlauchgerät mit Viertel- oder Halbmaske
(DIN EN 140)
14594
Klasse 1B 5
Klasse 2B 20
Klasse 3B 100
Druckluft-Schlauchgerät mit Vollmaske (DIN EN 136, der Klasse 2 oder 3) 14594  
Klasse 4B 1000
Druckluft-Schlauchgerät mit Lungenautomat und Vollmaske
(DIN EN 136, der Klasse 2 oder 3)
14593-1  
in Normaldruckausführung 1000
in Überdruckausführung > 1000  3)
Druckluft-Schlauchgerät mit Atemschutzanzug 1073-1 Schutz der Atemwege und des gesamten Körpers gegen radioaktive Kontamination durch feste Partikel.
Klasse 1, 2, 3, 4, 5 1000
Druckluft-Schlauchgerät mit Atemschutzanzug
(DIN EN 943-1, Chemikalienschutzanzug Typ 1c)
14594 > 1000  3)  
Frischluft-Schlauchgeräte
Frischluft-Saugschlauchgerät mit Vollmaske oder Mundstückgarnitur der Klasse 2 138 1000  
Frischluft-Druckschlauchgerät der Klasse 1 oder 2   Als Frischluft-Druckschlauch-Gerät mit manueller oder motorbetriebener Unterstützung.
Klasse 1: leichte Bauart
Klasse 2: schwere Bauart
mit Halbmaske 138 100
mit Vollmaske oder Mundstückgarnitur 138 1000
mit Haube oder Helm 269 50
Behältergeräte
Pressluftatmer mit Vollmaske und Lungenautomat 137
in Normaldruckausführung 1000
in Überdruckausführung > 1000  3)
Pressluftatmer mit Halbmaske und Lungenautomat in Überdruckausführung 14435 100  
Regenerationsgeräte
Regenerationsgerät mit Vollmaske oder mit Mundstückgarnitur 145    
in Normaldruckausführung DIN 58652-2 1000
in Überdruckausführung > 1000  3)
1)

Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen bezogenen höchstzulässigen Einsatzkonzentrationen von

  • 0,1 Vol.-% in Gasfilterklasse 1

  • 0,5 Vol.-% in Gasfilterklasse 2

  • 1 Vol.-% in Gasfilterklasse 3 überschritten werden.

Die Gasfilterklasse hat keinen Einfluss auf das Schutzniveau. Bei AX- und SX-Filtern gibt es nur eine Gasfilterklasse. Zurück zum Inhalt

2)

Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen bezogenen höchstzulässigen Einsatzkonzentrationen für Gasfilter in Filtergeräten mit Gebläse von

  • 0,05 Vol.-% in Gasfilterklasse 1

  • 0,1 Vol.-% in Gasfilterklasse 2

  • 0,5 Vol.-% in Gasfilterklasse 3 überschritten werden.

Die Gasfilterklasse hat keinen Einfluss auf das Schutzniveau. Bei AX- und SX-Filtern gibt es nur eine Gasfilterklasse.

Zurück zum Inhalt

3)

Begrenzung des Einsatzbereiches aufgrund hoher Konzentrationen von Schadstoffen lässt sich aus dem bisher bekannten Einsatz dieser Gerätetypen nicht ableiten. Zurück zum Inhalt

Sauerstoffkonzentrationen und Auswahl von Atemschutzgeräten
Sauerstoffgehalt in der Umgebungsatmosphäre in Vol. % Auswirkung auf die Auswahl
≥ 19 keine, jedoch sind Filtergeräte generell möglich
< 19 ≥ 17 Filtergeräte möglich (außer CO-Filter), jedoch in besonderen Bereichen (z. B. abwassertechnische Anlagen, Deponien) nur Isoliergeräte
< 17 Isoliergeräte
Beispiele für Atemschutzgeräte mit Schutzniveau > 320
Schutzniveau
Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit Gasfilter 400
Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske mit Gebläse und Gasfilter TM3 500
Druckluftschlauchgerät (Klasse 4A) mit geschlossenem Atemschutzanzug 1.000
Druckluftschlauchgerät (Klasse 4A) mit Vollmaske der Klasse 1, 2, 3 1.000
Frischluftschlauchgerät Klasse 1 und 2 mit Vollmaske oder Mundstückgarnitur 1.000
Druckluftschlauchgerät mit Vollmaske und Lungenautomat in Normaldruckausführung 1.000
Druckluftschlauchgerät mit Vollmaske und Lungenautomat in Überdruckausführung > 1.000
Behältergerät mit Vollmaske und Lungenautomat oder Mundstückgarnitur und Lungenautomat in Normaldruckausführung 1.000
Behältergerät mit Vollmaske und Lungenautomat oder Mundstückgarnitur und Lungenautomat in Überdruckausführung > 1.000
Beispiele von Tätigkeiten und zugehörige Arbeitsschwere
Beispiele von Tätigkeiten Bereiche durchschnittliches Atemminutenvolumen
[l/min]
Kategorie der Arbeits­schwere
Durchschnitt für vollständige Arbeitsschichten, Pausen eingeschlossen
  • leichte Handarbeit (Schreiben, Tippen, Zeichnen, Nähen, Buchführung)
  • Tätigkeit mit Hand und Arm (kleine Handwerkzeuge, Inspektion, Zusammenbau oder Sortieren von leichten Gegenständen)
  • Tätigkeiten mit Arm und Bein (Fahren eines Fahrzeugs unter üblichen Bedingungen, Betätigen eines Fußschalters oder Pedals)
  • Bohren (kleine Teile)
  • Fräsen (kleine Teile)
  • Wickeln von Spulen
  • Wickeln von kleinen Ankern
  • Arbeiten mit Maschinen kleiner Leistung
leicht bis moderat ≤ 20 A1
Durchschnitt für vollständige Arbeitsschichten, Pausen eingeschlossen
  • ununterbrochene Hand- und Armarbeiten (Einschlagen von Nägeln, Feilen)
  • Arm- und Beinarbeit (Fahren von LKW, Traktoren oder Erdbaumaschinen)
  • Arm- und Körperarbeit (Arbeiten mit Presslufthammer, Zugmaschinen, Pflasterarbeiten)
ununterbrochenes Handhaben von mittelschwerem Material:
  • Unkrautjäten
  • Hacken
  • Ernten von Früchten oder Gemüse
  • Schieben oder Ziehen leichter Karren oder Schubkarren
  • Schmieden
Gehen mit einer Geschwindigkeit bis 5,5 km/h intensive Arm- und Körperarbeit:
  • Tragen von schwerem Material
  • Schaufeln
  • Arbeiten mit dem Vorschlaghammer
  • Sägen
  • Bearbeiten von hartem Holz mit Hobel oder Stechbeitel
  • Mähen von Hand
  • Graben
  • Schieben oder Ziehen schwer beladener Handwagen oder Schubkarren
  • Zerschlagen von Gussstücken
  • Legen von Betonplatten
sehr intensive Tätigkeiten mit schnellem bis maximalem Tempo:
  • Arbeiten mit einer Axt
  • intensives Schaufeln oder Graben
  • Treppensteigen, Besteigen von Rampen oder Leitern
  • Flucht aus Bergwerk oder Tunnel
  • schnelles Gehen mit kleinen Schritten
  • Laufen
  • Gehen mit einer Geschwindigkeit über 5,5 km/h
moderat bis schwer > 20–40 A2
kontinuierliches Arbeiten für bis zu 2 h ohne Pausen:
  • Rettungs- und Sicherungsarbeiten mit schwerem Gerät und/oder persönlicher Schutzausrüstung
  • schnelles Gehen oder Laufen mit persönlicher Schutzausrüstung und/oder Werkzeugen und Waren
  • Gehen mit einer Geschwindigkeit von 5 km/h und 10 % Steigung
kontinuierliches Arbeiten für bis zu 15 min ohne Pausen
  • Rettungs- und Feuerlöscharbeiten hoher Intensität
  • Absuchen kontaminierter Räume
  • Kriechen und Klettern durch Hindernisse
  • Wegräumen von Schutt
  • Tragen eines Schlauches
  • Gehen mit 5 km/h bei 15 % Steigung
schwer bis sehr schwer > 40–60 A3
kontinuierliches Arbeiten für weniger als 5 min ohne Pausen
  • Rettungs- und Feuerlöscharbeiten bei maximaler Intensität
  • Treppen und Leitern steigen mit hoher Geschwindigkeit
  • Retten, Bergen und Tragen von Opfern
  • Gehen mit 5 km/h bei 20 % Steigung
sehr schwer bis maximal > 60 A4
Abdeckungsbereiche der Atemanschlüsse
Abdeckungsbereich Ausführung Beispiel
Mund
(mit verschlossener Nase)
geschlossen Mundstückgarnitur mit Nasenklemme
Mund und Nase geschlossen Halbmaske, Viertelmaske und filtrierende Halbmaske
Mund, Nase und Augen (Gesicht) geschlossen Vollmaske
offen Visier
Kopf geschlossen Haube mit Halsabdichtung
offen Haube, Helm
Körper oder Oberkörper geschlossen Schutzanzug *
offen Bluse, Schutzanzug
*

Ein Schutzanzug hat keine definierte Dichtline zur atemschutzgerättragenden Person, kann jedoch zur Umgebungsatmosphäre dicht abschließen. Zurück zum Inhalt

Auswahlhinweise und mögliche Einschränkungen für die Auswahl von geeigneten Atemanschlüssen
  Mundstückgarnitur Viertel-/Halbmaske Vollmaske Helm/Haube Atemschutzanzug
Beeinflussung der Dichtlinie durch individuelle Gesichtsmerkmale Piercings und Narben im Mundbereich; Zahnprothesen Piercings und Narben im Mundbereich; Kopfform Piercings und Narben im Mundbereich; Kopfform * *
Unterbrechung der Dichtlinie durch Gesichtsbehaarung * Bart/Haare im Bereich der Dichtlinie Bart/Haare im Bereich der Dichtlinie * *
Korrekturbrillen * ggf. Sichtbehinderung durch Beschlagen oder falsche Position Maskenbrille notwendig Sitz der Korrekturbrille kann ggf. nicht korrigiert werden, Anlege- und Tragekomfort ggf. beeinträchtigt Sitz der Korrekturbrille kann ggf. nicht korrigiert werden, Anlegekomfort ggf. beeinträchtigt
Kontaktlinsen * * Sitz der Kontaktlinsen kann nicht korrigiert werden, Luftströmung beeinflusst ggf. Tragekomfort Sitz der Kontaktlinsen kann ggf. nicht korrigiert werden, Luftströmung beeinflusst ggf. Tragekomfort Sitz der Kontaktlinsen kann ggf. nicht korrigiert werden, Luftströmung beeinflusst ggf. Tragekomfort
Sprechen nicht möglich Verständlichkeit ggf. eingeschränkt Verständlichkeit ggf. eingeschränkt Verständlichkeit ggf. eingeschränkt Verständlichkeit ggf. eingeschränkt
Hören akustische Wahrnehmung durch systembedingte Geräusche ggf. eingeschränkt akustische Wahrnehmung durch systembedingte Geräusche ggf. eingeschränkt akustische Wahrnehmung durch systembedingte Geräusche ggf. eingeschränkt akustische Wahrnehmung durch systembedingte Geräusche ggf. eingeschränkt, ggf. Abdeckung der Ohren akustische Wahrnehmung durch systembedingte Geräusche ggf. eingeschränkt, Abdeckung der Ohren
Hörgeräte Kopfbänderung beeinflusst ggf. Tragekomfort Kopfbänderung beeinflusst ggf. Tragekomfort Kopfbänderung beeinflusst ggf. Tragekomfort Tragekomfort ggf. beeinträchtigt *
Wechselwirkung mit anderer PSA ggf. Beeinträchtigung der Schutzwirkung
Sicht * Sichtfeld ggf. eingeschränkt Sichtfeld und optische Wahrnehmung ggf. eingeschränkt Sichtfeld und optische Wahrnehmung ggf. eingeschränkt Sichtfeld und optische Wahrnehmung ggf. eingeschränkt
Mobilität * * * * Bewegungsfreiheit ggf. eingeschränkt
*

Mit diesem Atemanschluss sind zu diesem Punkt keine Einschränkungen zu erwarten. Zurück zum Inhalt

Gas- und Spezialfilter und ihre Haupteinsatzbereiche
Typ Kennfarbe Haupteinsatzbereich
A braun Organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt > 65 °C z. B. Cyclohexan, Benzol, Toluol, Xylol
B grau Anorganische Gase und Dämpfe, z. B. Chlor, Hydrogensulfid (Schwefelwasserstoff), Hydrogencyanid (Blausäure), – nicht gegen Kohlenstoffmonoxid
E gelb Schwefeldioxid, Hydrogenchlorid (Chlorwasserstoff) und andere saure Gase
K grün Ammoniak und organische Ammoniak-Derivate z. B. Dimethylamin, Ethylamin
AX braun niedrigsiedende organische Verbindungen mit Siedepunkt ≤ 65 °C
SX violett wie von der Herstellerfirma festgelegt
NO-P3 blau-weiß nitrose Gase, z. B. NO, NO 2 , NOx
Hg-P3 rot-weiß Quecksilber (auch möglich für Quecksilber-Verbindungen)
CO schwarz Kohlenstoffmonoxid
Reaktor orange-weiß radioaktives Iod einschließlich radioaktivem Iodmethan auch gegen radioaktiv kontaminierte Partikel
Klassen und Einsatzgrenzen der Filtertypen
Filtertypen Klasse Einsatzgrenze für Filtergeräte ohne Gebläse Einsatzgrenze für Filtergeräte mit Gebläse Verwendungsbeschränkung 1)
A, B, E, K 1 1.000 ml/m3 (0,1 Vol.-%) 500 ml/m3 (0,05 Vol.-%) -
A, B, E, K 2 5.000 ml/m3 (0,5 Vol.-%) 1.000 ml/m3 (0,1 Vol.-%) -
A, B, E, K 3 10.000 ml/m3 (1,0 Vol.-%) 5.000 ml/m3 (0,5 Vol.-%) -
AX - 5.000 ml/m3 (0,5 Vol.-%) 1.000 ml/m3 (0,1 Vol.-%) Mehrfachgebrauch ausschließlich innerhalb einer Arbeitsschicht
SX - nach Angabe der Herstellerfirma nach Angabe der Herstellerfirma -
NO-P3 - 2.500 ml/m3 (0,25 Vol.-%) 2.500 ml/m3 (0,25 Vol.-%) max. Gebrauchsdauer 20 Minuten; Mehrfachgebrauch ausschließlich innerhalb einer Arbeitsschicht
Hg-P3 - 13 mg/m3 13 mg/m3 max. Gebrauchsdauer 50 Stunden
Reaktor - nach Angabe der Herstellerfirma nach Angabe der Herstellerfirma -
1)

Das Schutzniveau des kompletten Atemschutzgerätes ist in jedem Fall zu berücksichtigen, da dies unterhalb der Einsatzgrenzen des jeweiligen Filters liegen kann. Zurück zum Inhalt

Klassen und Einsatzzeiten des Filtertyps CO
Filtertyp Klasse maximale Einsatzzeit Verwendungsbeschränkung 1)
CO 20 20 Minuten Mehrfachgebrauch ausschließlich innerhalb einer Arbeitsschicht
CO 60 60 Minuten Mehrfachgebrauch ausschließlich innerhalb einer Arbeitsschicht
CO 180 180 Minuten Mehrfachgebrauch ausschließlich innerhalb einer Arbeitsschicht
CO 60 W 60 Minuten Wiedergebrauchbarkeit innerhalb einer Woche
CO 180 W 180 Minuten Wiedergebrauchbarkeit innerhalb einer Woche
1)

Das Schutzniveau des kompletten Atemschutzgerätes ist in jedem Fall zu berücksichtigen, da dies unterhalb der Einsatzgrenzen des jeweiligen Filters liegen kann. Zurück zum Inhalt

Übersicht zu Atemschutzgeräten für Fluchtzwecke
Brandfluchthaube Fluchtfiltergerät Filterselbstretter Behältergerät Behältergerät Regenerationsgerät
Norm DIN EN 403 DIN 58647-7 DIN EN 404 DIN EN 1146 DIN EN 402 DIN EN 13794
Funktionsprinzip filtrierend filtrierend filtrierend isolierend isolierend isolierend
typischer Einsatzbereich allgemein Industrie Bergbau Industrie Industrie Bergbau
nominelle Haltezeit nach Angabe der Herstellerfirma,
in der Regel 15 Minuten
5 min
10 min
15 min
60 min
75 min
90 min
120 min
5 min
10 min
15 min
20 min
25 min
30 min
5 min
10 min
15 min
20 min
25 min
30 min
5 min
10 min
15 min
20 min
25 min
30 min
40 min
50 min
A­tem­an­schluss Mundstück­garnitur   X X   X X
Halbmaske/
Viertelmas­ke
  X        
Vollmaske   X     X X
Haube X X   X    
Schützt bei Sauerstoffmangel       X X X
Filtertyp Kohlenstoff­monoxid (CO) X   X      
ABEK   X        
Partikel X X X      
Erforderlicher Zahlenwert bei der quantitativen Anpassungsüberprüfung von Atemanschlüssen
Atemanschluss erforderlicher Zahlenwert (Fit-Faktor)
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 100 1)
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 100 1)
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 100 1)
Halbmaske 100
Vollmaske 2000
Atemschutzanzug 2000
1)

erforderlicher Fit-Faktor bei quantitativer Anpassungsüberprüfung nach ISO 16975-3 Zurück zum Inhalt

Grenzwerte für das Befüllen mit Atemluft nach DIN EN 12021
Bestandteil Konzentration bei 1.013 mbar und 20 °C
Sauerstoff (O2) (21 ± 1) Vol.-%
Kohlenstoffdioxid (CO2) ≤ 500 ml/m3 (ppm)
Kohlenstoffmonoxid (CO) ≤ 5 ml/m3 (ppm)
Öl ≤ 0,5 mg/m3
Wasser (H2O) ≤ 35 mg/m3 bei Nennversorgungsdruck > 200 bar
≤ 50 mg/m3 bei Nennversorgungsdruck 40 bis 200 bar
Grenzwerte für das Befüllen mit Sauerstoff für Atemschutzzwecke nach DIN EN 12021
Bestandteil Konzentration bei 1.013 mbar und 20 °C
Sauerstoff (O2) > 99,5 Vol.-%
Kohlenstoffdioxid (CO2) ≤ 5 ml/m3 (ppm)
Kohlenstoffmonoxid (CO) ≤ 1 ml/m3 (ppm)
Öl ≤ 0,1 mg/m3
Wasser (HO) ≤ 15 mg/m3
Gesamtmenge der flüchtigen unsubstituierten Kohlenwasserstoffe (Dampf oder Gas) als Methan-Äquivalent ≤ 30 ml/m3 (ppm)
Gesamtmenge der Fluorchlorkohlenwasserstoffe und halogenisierten Kohlenwasserstoffe ≤ 2 ml/m3 (ppm)
Gesamtmenge anderer nicht-toxischer Gase (zu diesen Gasen gehören Argon und alle weiteren Edelgase) < 0,5 Vol.-%
Tabelle Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Atemanschlüssen
Atemanschluss Art der durchzuführenden Arbeiten Fristen
nach Gebrauch 3) halbjährlich zwei Jahre sechs Jahre
Vollmaske inkl. Atemschlauch (wenn vorhanden) Reinigung und Desinfektion X      
Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung gem. Angabe der Herstellerfirma X X 1) 4) X 2) 4)  
Wechsel der Ausatemventilscheibe (wenn vorhanden)       X
Wechsel der Sprechmembrane (wenn vorhanden)       X
Halbmaske/Viertelmaske inkl. Atemschlauch (wenn vorhanden) Reinigung und Desinfektion X      
Sicht- und Funktionsprüfung gem. Angabe der Herstellerfirma X X 1) 4) X 2) 4)  
Wechsel der Ausatemventilscheibe (wenn vorhanden)       X
Atemschutzhaube Atemschutzhelm Mundstückgarnitur inkl. Atemschlauch (wenn vorhanden) Reinigung und Desinfektion X      
Sicht- und Funktionsprüfung gem. Angabe der Herstellerfirma X X 1) 4) X 2) 4)  
Wechsel der Ausatemventilscheibe (wenn vorhanden)       X
1)

Bei mobil gelagerten Atemanschlüssen Zurück zum Inhalt

2)

Bei stationär gelagerten Atemanschlüssen Zurück zum Inhalt

3)

Gebrauch kann in diesem Fall neben dem einmaligen Gebrauch auch den mehrmaligen Gebrauch durch dieselbe Person innerhalb einer Arbeitsschicht oder Arbeitswoche bedeuten. Zurück zum Inhalt

4)

Sollte die Sichtprüfung Mängel bezüglich des Reinigungszustandes aufweisen, ist eine Reinigung und Desinfektion durchzuführen. Zurück zum Inhalt

Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Filtergeräten
Gerät Art der durchzu­füh­ren­den Arbeiten Fristen
vor Einsatz nach Gebrauch 1) Ablauf des Verfalls­da­tums Ende der Gebrauchs­fä­hig­keit halbjährlich
Atemanschluss (siehe Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Atemanschlüssen)
Filter Kontrolle der Verfallsdaten X        
Sichtprüfung gem. Angabe der Herstellerfirma X X      
Entsorgung     X X  
Gebläse und Zubehör inkl. Atemschlauch Reinigung   X      
Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung gem. Angabe der Herstellerfirma   X     X 2)
Kontrolle des Akkulade­zu­stan­des X       X
1)

Gebrauch kann in diesem Fall neben dem einmaligen Gebrauch auch den mehrmaligen Gebrauch durch dieselbe Person innerhalb einer Arbeitsschicht oder Arbeitswoche bedeuten. Zurück zum Inhalt

2)

Sollte die Sichtprüfung Mängel bezüglich des Reinigungszustandes aufweisen, ist eine Reinigung durchzuführen. Zurück zum Inhalt

Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Behältergeräten mit Druckluft (Pressluftatmer)
Gerät Art der durchzuführenden Arbeiten Fristen
nach Gebrauch 3) halb­jähr­lich zwei Jahre sechs Jahre
Atemanschluss (siehe Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Atemanschlüssen)
Pressluftatmer, komplett Reinigung X      
Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung gem. Angabe der Herstellerfirma X X 4)    
Lungenauto­mat Reinigung und Desinfektion X      
Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung gem. Angabe der Herstellerfirma X X 1) 4) X 2) 4)  
Wechsel der Membran       X
Lungenautomat einschließlich Schlauch Grundüberholung       X
Pressluftatmer, luftführende Teile (ohne Lungenautomat einschließlich Schlauch und Druckgasbehälter) Grundüberholung       X
Druckgasbehälter und -ventile Wiederkehrende Prüfung Fristen nach Betriebssicherheitsverordnung
1)

Bei mobil gelagerten Atemschutzgeräten. Zurück zum Inhalt

2)

Bei stationär gelagerten Atemschutzgeräten. Zurück zum Inhalt

3)

Gebrauch kann in diesem Fall neben dem einmaligen Gebrauch auch den mehrmaligen Gebrauch durch dieselbe Person innerhalb einer Arbeitsschicht oder Arbeitswoche bedeuten. Zurück zum Inhalt

4)

Sollte die Sichtprüfung Mängel bezüglich des Reinigungszustandes aufweisen, ist eine Reinigung und ggf. Desinfektion durchzuführen. Zurück zum Inhalt

Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Regenerationsgeräten mit Drucksauerstoff/-stickstoff
Gerät Art der durchzuführenden Arbeiten Fristen
vor Einsatz nach Gebrauch halbjährlich sechs Jahre
Atemanschluss (siehe Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Atemanschlüssen)
Regenerationsgerät, komplett Reinigung   X    
Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung gem. Angabe der Herstellerfirma   X X 1) 3)  
Kontrolle der Einsatzbereitschaft X      
luftführende Bauteile des Atemkreislaufes Reinigung und Desinfektion   X    
  Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung gem. Angabe der Herstellerfirma (in Verbindung mit dem Komplettgerät)   X X 3)  
  Wechsel der Membran und Verschleißteile       X
Ein- und Ausatemventil
(Steuerventile)
Wechsel       X
Druckminderer Grundüberholung       X
CO2-Absorber, Dichtringe Wechsel   X X 2)  
Sauerstoffdruckgasbe­hälter mit Ventil Wiederkehrende Prüfung Fristen nach Betriebssicherheitsverordnung
1)

Geräte mit eingebautem CO2-Absorber und verschlossenem Anschlussstück - sonst jährlich. Zurück zum Inhalt

2)

Geräte mit eingebautem CO2-Absorber und verschlossenem Anschlussstück - sonst nach Angaben der Herstellerfirma. Zurück zum Inhalt

3)

Sollte die Sichtprüfung Mängel bezüglich des Reinigungszustandes aufweisen, ist eine Reinigung und ggf. Desinfektion durchzuführen. Zurück zum Inhalt

Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Regenerationsgeräten mit Chemikalsauerstoff (Arbeitsgeräte)
Gerät Art der durchzuführenden Arbeiten Fristen
vor Einsatz nach Gebrauch halbjährlich sechs Jahre
Atemanschluss (siehe Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Atemanschlüssen)
Regenerationsgerät mit Chemikalsauerstoff, komplettes Gerät Reinigung   X    
Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung gem. Angabe der Herstellerfirma   X X 1) 3)  
Kontrolle der Einsatzfähigkeit X      
luftführende Bauteile des Atemkreislaufes Reinigung und Desinfektion   X    
Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfunggem. Angabe der Herstellerfirma (in Verbindung mit dem Komplettgerät)   X X 3)  
Ein- und Ausatemventil
(Steuerventil)
Wechsel       X
Regenerationspatrone, bzw. CO2-Absorber und Sauerstoffpatrone, Dichtringe Wechsel   X X 2)  
Filter (wenn vorhanden) Wechsel   X    
1)

Geräte mit eingebauter Regenerationspatrone und verschlossenem Anschlussstück - sonst jährlich. Zurück zum Inhalt

2)

Geräte mit eingebauter Regenerationspatrone und verschlossenem Anschlussstück - sonst nach Angaben der Herstellerfirma. Zurück zum Inhalt

3)

Sollte die Sichtprüfung Mängel bezüglich des Reinigungszustandes aufweisen, ist eine Reinigung und ggf. Desinfektion durchzuführen. Zurück zum Inhalt

Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Druckluft-Schlauchgeräten mit Lungenautomat
Gerät Art der durchzuführenden Arbeiten Fristen
nach Gebrauch 3) halbjährlich zwei Jahre sechs Jahre
Atemanschluss(siehe Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Atemanschlüssen)
Druckluft-Schlauchgerät komplett Reinigung X      
Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung gem. Angabe der Herstellerfirma X X 4)    
Lungenauto­mat Reinigung und Desinfektion X      
Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung gem. Angabe der Herstellerfirma X X 1) 4) X 2) 4)  
Wechsel der Membran       X
Lungenautomat einschließlich Schlauch Grundüberholung       X
Druckminderer Grundüberholung       X
Druckgasbehälter und -ventile Wiederkehrende Prüfung Fristen nach Betriebssicherheitsverordnung
1)

Bei mobil gelagerten Atemschutzgeräten. Zurück zum Inhalt

2)

Bei stationär gelagerten Atemschutzgeräten. Zurück zum Inhalt

3)

Gebrauch kann in diesem Fall neben dem einmaligen Gebrauch auch den mehrmaligen Gebrauch durch dieselbe Person innerhalb einer Arbeitsschicht oder Arbeitswoche bedeuten. Zurück zum Inhalt

4)

Sollte die Sichtprüfung Mängel bezüglich des Reinigungszustandes aufweisen, ist eine Reinigung und ggf. Desinfektion durchzuführen. Zurück zum Inhalt

Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Druckluft-Schlauchgeräten mit Regelventil
Gerät Art der durchzuführenden Arbeiten Fristen
nach Gebrauch 1) halbjährlich sechs Jahre
Atemanschluss(siehe Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Atemanschlüssen)
Druckluft-Schlauchgerät, komplett Reinigung X    
Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung gem. Angabe der Herstellerfirma X X 2)  
Druckminderer Grundüberholung     X
1)

Gebrauch kann in diesem Fall neben dem einmaligen Gebrauch auch den mehrmaligen Gebrauch durch dieselbe Person innerhalb einer Arbeitsschicht oder Arbeitswoche bedeuten. Zurück zum Inhalt

2)

Sollte die Sichtprüfung Mängel bezüglich des Reinigungszustandes aufweisen, ist eine Reinigung durchzuführen. Zurück zum Inhalt

Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Frischluft-Saugschlauchgeräten/Frischluft-Druckschlauchgeräten
Gerät Art der durchzuführenden Arbeiten Fristen
nach Gebrauch 1) halbjährlich zwei Jahre sechs Jahre
Atemanschluss (siehe Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Atemanschlüssen)
Frischluft-Schlauchgerät, komplett Reinigung X      
Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung gem. Angabe der Herstellerfirma X X 2)    
Atemschlauch Reinigung und Desinfektion X      
Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung gem. Angabe der Herstellerfirma (in Verbindung mit dem Komplettgerät) X X 2)    
Atemventile Wechsel       X
1)

Gebrauch kann in diesem Fall neben dem einmaligen Gebrauch auch den mehrmaligen Gebrauch durch dieselbe Person innerhalb einer Arbeitsschicht oder Arbeitswoche bedeuten. Zurück zum Inhalt

2)

Sollte die Sichtprüfung Mängel bezüglich des Reinigungszustandes aufweisen, ist eine Reinigung und ggf. Desinfektion durchzuführen. Zurück zum Inhalt

Gebrauchsdauer für Atemschutzgeräte
Nr. Schutzausrüstungen Gebrauchsdauer (Minuten) GD Erholungsdauer (Minuten) ED Gebrauchssdauer pro Arbeitsschicht (Minuten) GDS Eingruppierung nach AMR 14.2 1)
1 Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer)
1.1 Geräte über 5 kg Gesamtmasse 60 30 240 3) 3
1.2 Geräte bis 5 kg Gesamtmasse funk­tions­bedingt 10 420 2
2 Regenerationsgeräte
2.1 Geräte über 5 kg Gesamtmasse 120 120 240 3) 3
2.2 Geräte bis 5 kg Gesamtmasse funk­tions­bedingt 30 360 2
3 Schlauchgeräte
3.1 Frischluftdruckschlauchgerät oder Druckluft-Schlauchgeräte mit Vollmaske und Lungenautomat oder konstanter Luftversorgung 150 30 420 1
3.2 Druckluft-Schlauchgerät mit Vollmaske und Lungenautomat in Verbindung mit einem Behältergerät nach Nr. 1.2 Gesamtgewicht > 5 kg 90 30 360 3
3.3 Frischluft- oder Druckluft-Schlauchgeräte mit Haube oder Helm < 3 kg keine Begrenzung     keine
3.4 Frischluft-Saugschlauchgeräte 90 45 300 3) 2
3.5 Druckluft-Schlauchgeräte mit Atemschutzanzug
3.5.1 mit Ventilation nur im Kopfbereich < 3 kg
(Typ 3, Typ 4, Typ 5, Typ 6)
180 30 450 1
3.5.2 mit Ventilation nur im Kopfbereich 3-5 kg
(Typ 3, Typ 4, Typ 5, Typ 6)
150 30 420 2
3.5.3 mit Ventilation nur im Kopfbereich > 5 kg (Typ 1c) 60 30 180 3
3.5.4 mit Hitzestress verringernden Eigenschaften durch Ventilation des ganzen Körpers mittels zum Körper gerichteter Luftverteilung < 3 kg
(Typ 3, Typ 4, Typ 5, Typ 6)
keine Begrenzung     keine
3.5.5 mit Hitzestress verringernden Eigenschaften durch Ventilation des ganzen Körpers mittels zum Körper gerichteter Luftverteilung 3–5 kg
(Typ 3, Typ 4, Typ 5, Typ 6)
210 30 420
3.5.6 mit Ventilation nur im Kopfbereich > 5 kg
(Typ 3, Typ 4, Typ 5, Typ 6)
120 30 240 3
3.5.7 mit Ventilation des gesamten Körpers < 3 kg (Typ 1c) 180 30 450 1
4 2) Filtergeräte
4.1 Filtergeräte ohne Gebläseunterstützung    
4.1.1 Vollmaske mit P1- oder P2-Filter 135 30 420 1
4.1.2 Vollmaske mit P3-Filter oder Gasfilter 120 30 360 2
4.1.3 Vollmaske mit Kombinationsfilter 105 30 300 2
4.1.4 Halb-/Viertelmaske mit P1- oder P2-Filter 150 30 420 1
4.1.5 Halb-/Viertelmaske mit P3-Filter oder Gasfilter 135 30 420 2
4.1.6 Halb-/Viertelmaske mit Kombinationsfilter 120 30 360 2
4.1.7 Partikelfiltrierende Halbmaske ohne Ausatemventil 75 30 360 3) 1
4.1.8 Partikelfiltrierende Halbmaske mit Ausatemventil 150 30 420 1
4.2 Filtergeräte mit Gebläseunterstützung (≤ 3 kg)    
4.2.1 mit Vollmaske 150 30 420 1
4.2.2 mit Halbmaske 180 30 450 1
4.2.3 mit Haube oder Helm keine Begrenzung     keine
4.3 Filtergeräte mit Gebläseunterstützung (3–5 kg)    
4.3.1 mit Vollmaske 120 30 420 2
4.3.2 mit Halbmaske 150 30 450 2
4.3.3 mit Haube oder Helm 180 30 450 2
4.4 Filtergeräte mit Gebläseunterstützung und Atemschutzanzug    
4.4.1 mit Ventilation nur im Kopfbereich < 5 kg
(Typ 3, Typ 4, Typ 5, Typ 6)
150 30 360 2
4.4.2 mit Ventilation nur im Kopfbereich > 5 kg
(Typ 3, Typ 4, Typ 5, Typ 6)
120 30 240 3
4.4.3 mit Ventilation nur im Kopfbereich > 5 kg
(Typ 1c)
60 30 180 3
4.4.4 mit Hitzestress verringernden Eigenschaften durch Ventilation des ganzen Körpers mittels zum Körper gerichteter Luftverteilung < 5 kg
(Typ 3, Typ 4, Typ 5, Typ 6)
180 30 450 2
4.4.5 mit Hitzestress verringernden Eigenschaften durch Ventilation des ganzen Körpers mittels zum Körper gerichteter Luftverteilung > 5 kg
(Typ 3, Typ 4, Typ 5, Typ 6)
150 30 300 3
5 Atemschutzgeräte kombiniert mit Schutzanzügen    
5.1 Kombination mit Schutzanzug mit verhindertem Wärmeaustausch (z. B. Chemikalienschutzanzug nach DIN EN 943-1
Typ 1a + Typ 1b)
30 90 einschl. An- und Auskleiden 60 3) 3
1)

Typische Zuordnung der Atemschutzgeräte in die Gruppen gemäß AMR 14.2. Die Kriterien für die Einteilung sind in Kapitel 9.3 beschrieben. Zurück zum Inhalt

2)

Die Standzeit von Gas- und Kombinationsfiltern kann geringer sein als die maximal zulässige Gebrauchsdauer. Zurück zum Inhalt

3)

Wenn die maximal zulässige Gebrauchsdauer pro Arbeitsschicht (GDSmax) ausgenutzt wird, sollte das Gerät nicht an mehr als zwei Arbeitstagen in Folge und an nicht mehr als vier Tagen pro Woche getragen werden. Zurück zum Inhalt

Anpassungsfaktor (FArbeitsschwere) für die Gebrauchsdauer durch Arbeitsschwere
Arbeitsschwere Kategorie * Atemminutenvolumen Anpassungsfaktor Arbeitsschwere FArbeitsschwere
A1 ≤ 20 l Luft pro Minute 1,5
A2 > 20-40 l Luft pro Minute 1
A3 > 40-60 l Luft pro Minute 0,7
A4 > 60 l Luft pro Minute Sonderplanung im Einzelfall
*

Beispielhafte Tätigkeiten sind in Tabelle 5 aufgeführt.

Beispielhafte Tätigkeiten sind in Kapitel 4.5.1.3.13.6 Arbeitsschwere genannt. Zurück zum Inhalt

Inhalte befinden sich aktuell in der Überarbeitung
Übersicht der Atemanschlüsse
Atemanschluss Abdeckungsbereiche Ausführungen Norm
Mundstückgarnitur Mund (mit verschlossener Nase) geschlossen DIN EN 142
Halbmaske, Viertelmaske und filtrierende Halbmaske Mund und Nase geschlossen DIN EN 140
DIN EN 149
DIN EN 405
Vollmaske Mund, Nase und Augen (Gesicht) geschlossen DIN EN 136
DIN 58610
Atemschutzhaube, -helm Mund, Nase und Augen (Gesicht) oder Kopf geschlossen oder offen DIN EN 12941
DIN EN 14594
Atemschutzanzug Körper geschlossen oder offen DIN EN 14594
DIN EN 1073-1
DIN EN 943-1
Zuordnung Vollmaskenklassen zu Atemschutzgeräten/Funktionsteilen (ND = Normaldruck/ÜD = Überdruck)
DIN EN Atemschutzgerät/Funktionsteil DIN EN 136 Vollmaske
Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3
ND ÜD ND ÜD ND ÜD
137 Behältergerät mit Druckluft x x x x
138 Frischluft-Schlauchgerät x x
145 Regenerationsgerät x x
14593-1 Druckluft-Schlauchgerät mit Lungenautomat x x x x
14594 Druckluft-Schlauchgerät mit kontinuierlichem Luftstrom Klasse A x x x
14594 Druckluft-Schlauchgerät mit kontinuierlichem Luftstrom Klasse B x x
14387 Gas- und Kombinationsfilter x x x
143 Partikelfilter x x x
DIN 58621 Reaktorfilter x x x
DIN 58620 CO-Filter x x x
12083 Filter mit Atemschlauch x x x
12942 Filtergerät mit Gebläse x x x
13794 Selbstretter x x x x
DIN 58610 Masken-Helm-Kombination x x
Zuordnung der Filtergeräte
Schadstoffart Filtergerät
Partikel (feste und flüssige Aerosole) Partikelfilter
Gase und Dämpfe Gasfilter
Partikel, Gase und Dämpfe Kombinationsfilter
Wassergehalt der Atemluft nach DIN EN 12021
Nennversorgungsdruck zulässiger Wassergehalt bei 1.013 mbar und 20 °C
5 bar 290 mg/m³
10 bar 160 mg/m³
15 bar 110 mg/m³
20 bar 80 mg/m³
25 bar 65 mg/m³
30 bar 55 mg/m³
40 bar 50 mg/m³
Klasseneinteilung von Druckluft-Schlauchgeräten mit kontinuierlichem Luftstrom
mechanische Belastbarkeit maximal nach innen gerichtete Leckage
10,0 % 2,0 % 0,5 % 0,05 %
gering 1A 2A 3A 4A
hoch 1B 2B 3B 4B
Klasseneinteilung der Sauerstoffschutzgeräte
Geräteklasse Mindest-Sauerstoffvorrat (I)
1-Stunden-Gerät 150
2-Stunden-Gerät 240
4-Stunden-Gerät 360
Klasseneinteilung der Kurzzeit-Drucksauerstoff-Schutzgeräte für leichte Arbeit
Geräteklasse nominelle Haltezeit (Minuten)
D 15 L 15
D 23 L 23
D 30 L 30
Klasseneinteilung der Chemikalsauerstoff(KO2)schutzgeräte
Geräteklasse nominelle Haltezeit (Minuten)
K 30 S 30
K 60 S 60
K 120 S 120
K 240 S 240
Klasseneinteilung der Chemikalsauerstoff(NaClO3)schutzgeräte
Geräteklasse nominelle Haltezeit (Minuten)
Normaldruck Überdruck
C 30 SN C 30 SP 30
C 60 SN C 60 SP 60
C 120 SN C 120 SP 120
C 240 SN C 240 SP 240
Klasseneinteilung der Kurzzeit-Chemikalsauerstoff(KO2)schutzgeräte für leichte Arbeit
Geräteklasse nominelle Haltezeit (Minuten)
K 15 L 15
K 23 L 23
K 30 L 30
Klasseneinteilung der Kurzzeit-Chemikalsauerstoff(NaCIO3)schutzgeräte für leichte Arbeit
Geräteklasse nominelle Haltezeit (Minuten)
K 15 L 15
K 23 L 23
K 30 L 30
Klassen der Filterselbstretter
Klasse Mindesthaltezeit (Minuten)
FSR 1A FSR 1B 60
FSR 2A FSR 2B 75
FSR 3A FSR 3B 90
FSR 4A FSR 4B 120
Gruppeneinteilung der H-Sätze nach Art der Gesundheitsgefährdung
Gruppen der Gesundheitsgefährdung A bis E (HHG)
A B C D E
H315 H302 H301 H300 H334
H319 H312 H311 H304 H340
H336 H332 H314 H310 H341
EUH66 H371 H317 H330 H350
H318 H360 H351
H331 H361 EUH70
H335 H362
H370 H372
H373 EUH201
EUH71
Menge des verwendeten Stoffes bzw. Gemisches
Menge des verwendeten Schadstoffes bzw. Gemisches
klein Gramm oder Milliliter
mittel Kilogramm oder Liter
groß Tonnen oder Kubikmeter
Grad des Staubungsverhaltens
Grad des Staubungsverhaltens des ermittelten Schadstoffes
niedrig Pellets, wachsartige Flocken und pillenartige Feststoffe, die sich nicht leicht auflösen. Es wird keine Staubwolke erzeugt und wenig oder kein Staub wird emittiert.
mittel Kristalline körnige Feststoffe und Staub (sichtbar, setzt sich schnell ab). Rauch oder Nebel bilden sich nahe der Tätigkeit, verteilen sich jedoch sehr schnell.
hoch Feines Pulver, Rauch oder Nebel. Staubwolken, Rauch oder Nebel bilden sich und bleiben einige Minuten in der Luft.
Grad des Staubungsverhaltens
Gruppe der Gesundheitsgefährdung (HHG) Menge Mindestschutzniveau Staubungsverhalten/Flüchtigkeit
niedrig mittel hoch
A klein - - -
mittel - 4 10
groß 4 10 30
B klein - 4 4
mittel - 10 30
groß 10 30 250
C klein - 4 4
mittel 10 10 30
groß 30 30 250
D klein 10 30 250
mittel 30 250 250
groß 30 250 2.000 *
E klein 10 30 250
mittel 30 250 250
groß 30 250 2.000 *
*

Begrenzung des Einsatzbereiches aufgrund hoher Konzentrationen von Schadstoffen lässt sich aus dem bisher bekannten Einsatz dieser Gerätetypen nicht ableiten.

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Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte nach AMR 14.2
mbar < 3 kg 3-5 kg > 5 kg
0 mbar keine Vorsorge Gruppe 2 Gruppe 3
< 5 mbar Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3
> 5 mbar Gruppe 2 Gruppe 2 Gruppe 3

Die Nummerierung der Tabellen 1-39 beziehen sich auf die DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"