Atemschutz-Guide
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Begriffsbestimmungen
Im Sinne der DGUV Regel 112-190 und dem DGUV Grundsatz 312-190 wird bestimmt:
Anpassungsüberprüfung
ist ein Verfahren, um die Passgenauigkeit zwischen der
atemschutzgerättragenden Person und dem jeweiligen Atemanschluss zu
ermitteln.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
ist für die atemschutzgerättragende Person eine individuelle
Arbeitsschutzmaßnahme, die der Früherkennung arbeitsbedingter
Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei Ausübung einer
bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht,
dient.
Arbeitsschwere
ist die aus der auszuführenden Tätigkeit resultierende Beanspruchung der atemschutzgerättragenden Person.
Atemanschluss
ist der Teil eines Atemschutzgerätes, der die Verbindung zur atemschutzgerättragenden Person herstellt.
Atemluft
ist die zum Atmen geeignete Luft. Für komprimierte Atemluft siehe auch DIN EN 12021.
Atemminutenvolumen
ist das Produkt aus Atemzugvolumen und Atemfrequenz und wird angegeben in Liter pro Minute (l/min).
Atemschutzgerät
ist eine persönliche Schutzausrüstung (PSA), die die
atemschutzgerättragende Person vor dem Einatmen von Schadstoffen aus der
Umgebungsatmosphäre oder vor Sauerstoffmangel schützt.
Atemschutzanzug
ist ein Anzug, der Kopf und Körper vollständig oder teilweise
umschließt und über eine Atemgasversorgung die atemschutzgerättragende
Person direkt aus dem Anzug mit Atemgas versorgt. Er stellt somit den
Atemanschluss dar.
Atemschutzanzüge mit Hitzestress verringernden Eigenschaften
sind PSA, die durch Ventilation des ganzen Körpers mittels zum Körper gerichteter Luftverteilung beim Gebrauch einen geringeren Hitzestress verursachen und den Körper vor der Einwirkung flüssiger und fester Schadstoffe in der Umgebungsatmosphäre schützen.
Atemschutzanzüge mit Ventilation nur im Kopfbereich
sind zwangsbelüftete PSA, die die atemschutzgerättragende Person vor der Einwirkung flüssiger und fester Schadstoffe in der Umgebungsatmosphäre schützen und dabei den Wärmetransport vom Körper einschränken.
Beanspruchung
ist die Auswirkung aller Belastungen auf eine Person in Abhängigkeit von ihren individuellen Eigenschaften und Fähigkeiten.
Belastende Atemschutzgeräte
im Sinne dieser Regel sind Geräte, die gemäß Arbeitsmedizinischer Regel (AMR 14.2) in die Gruppe 2 oder 3 eingeteilt sind. Geräte der Gruppe 1 gelten auch als belastend, wenn diese mehr als 30 Minuten pro Tag gebraucht werden.
Belastung
sind alle äußeren Bedingungen und Anforderungen im Arbeitssystem, die auf den physischen und/oder psychischen Zustand einer Person einwirken.
CMR-Stoffe
(engl.: cancerogenic, mutagenic, toxic for reproduction) sind krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Stoffe und Gemische gemäß § 3 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Eignungsbeurteilung
ist eine arbeitsmedizinische Maßnahme, die aufgrund der Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, wenn bestimmte Tätigkeiten bei gleichzeitigem Gebrauch eines Atemschutzgerätes durchzuführen sind.
Einsatz
ist das Mitführen, Bereithalten und der Gebrauch des Atemschutzgerätes durch die atemschutzgerättragende Person im Arbeitsbereich.
Erholungsdauer
ist der Zeitraum zwischen dem mehrmaligen Gebrauch eines Atemschutzgerätes während einer Arbeitsschicht, der zur Erholung dient. Die Erholungszeit schließt eine leichte körperliche Arbeit nicht aus.
Enzyme
sind Substanzen, in der Regel Proteine (oder Eiweiße), die hocheffizient und spezifisch als biologische Katalysatoren wirken.
Gebrauch
ist, sobald im Einsatz eine Verbindung zwischen der atemschutzgerättragenden Person und dem Atemschutzgerät hergestellt ist, bei der die gerättragende Person atembares Gas oder atembare Luft erhält.
Gebrauchsdauer
ist der Zeitraum fortwährenden Gebrauchs eines Atemschutzgerätes.
Gesamtleckage
drückt das Verhältnis der mittleren Konzentration eines Schadstoffes innerhalb des Atemanschlusses zur mittleren Konzentration des Schadstoffes außerhalb dieses Atemanschlusses aus.
Grenzwert
(GW) ist die höchst zulässige Konzentration eines Schadstoffes in der Umgebungsatmosphäre bis zu der keine Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Luftgetragene biologische Arbeitsstoffe
sind Mikroorganismen (Bakterien, Pilze und deren Sporen, Viren), die als freie Erreger oder an Staub oder Tröpfchen gebunden durch den Atemtrakt aufgenommen werden und Krankheiten verursachen können.
Mehrfachgebrauch
ist der wiederholte Gebrauch eines Atemschutzgerätes durch die atemschutzgerättragende Person innerhalb einer Arbeitsschicht.
Nominelle Haltezeit
bezeichnet die gerätetypisch mögliche Gebrauchsdauer eines Atemschutzgerätes. Sie dient der Einteilung in entsprechende Geräteklassen.
Schadstoffe
sind alle Gefahrstoffe laut Gefahrstoffverordnung, radioaktive Stoffe, biologische Arbeitsstoffe und Enzyme, soweit sie als Gase, Dämpfe oder luftgetragene Partikel vorliegen.
Schutzanzüge
sind PSA, die den Körper vor Gefährdungen schützen, aber keine Atemschutzfunktion aufweisen. Sie werden in Kombination mit Atemschutzgeräten benutzt, stellen aber keinen Atemanschluss dar (siehe auch „Atemschutzanzug“).
Schutzklasse
ist die Zuordnung zu einer bestimmten Leistungsklasse eines Atemschutzgerätes. Sie basiert auf Labortestergebnissen der Leckageprüfung.
Schutzniveau
eines Atemschutzgerätes ist der numerische Grad des Atemschutzes, der einem Atemschutzgerät zum Zwecke der Auswahl zugewiesen wird und der atemschutzgerättragenden Person erwartungsgemäß bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zur Verfügung steht.
Schutzwirkung
ist der tatsächliche Schutz für die atemschutzgerättragende Person, der unter den gegebenen Bedingungen erreicht wird.
Stand der Technik
ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind. Gleiches gilt für die Anforderungen an die Arbeitsmedizin und die Arbeitsplatzhygiene.
Totraum
ist der Bereich von Atemanschlüssen, in dem sich am Ende der Ausatemphase mit Kohlenstoffdioxid angereichertes Atemgas befindet, das wieder eingeatmet wird.
Umgebungsatmosphäre
ist die Atmosphäre, die den Menschen umgibt.
Verwendbarkeit
ist die Eignung eines Atemschutzgerätes für eine konkrete Benutzung unter Berücksichtigung der Eigenschaften der atemschutzgerättragenden Person, der Tätigkeit, der Arbeitsschwere und der Umgebungsbedingungen.
Vielfaches des Grenzwertes
(VdGW) ist das Verhältnis von vorliegender Konzentration eines Stoffes zum Grenzwert (z. B. AGW) des Stoffes und dient der Auswahl eines geeigneten Atemschutzgerätes mit einem entsprechenden Schutzniveau.
Wiedergebrauch
ist der wiederholte Gebrauch eines Atemschutzgerätes über eine Arbeitsschicht hinaus, einschließlich der Zwischenlagerungen, des Mitführens etc.